Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe
Wer wenig Geld hat und ein rechtliches Problem lösen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung für Rechtsberatung oder ein Gerichtsverfahren erhalten. Die früher häufig als „Armenrecht“ bezeichneten Hilfen heißen heute vor allem Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe
Beratungshilfe hilft Menschen mit geringem Einkommen und geringem Vermögen, wenn sie anwaltliche Beratung bei einem rechtlichen Problem benötigen.
Sie betrifft grundsätzlich die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann beispielsweise einen Brief an die Gegenseite schreiben oder das weitere Vorgehen erklären.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht oder nur teilweise leisten können.
Das Gericht prüft neben den wirtschaftlichen Verhältnissen auch, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Beratungshilfe
Wer kann Beratungshilfe bekommen?
Voraussetzung ist insbesondere, dass du die Kosten einer anwaltlichen Beratung aufgrund deiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selbst tragen kannst.
Außerdem muss die Beratung notwendig sein. Es wird auch geprüft, ob andere zumutbare Möglichkeiten zur Hilfe bestehen, zum Beispiel eine bereits zuständige kostenlose Beratungsstelle.
Was wird übernommen?
Beratungshilfe kann die Kosten der anwaltlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung übernehmen.
- rechtliche Beratung
- Prüfung der eigenen Rechte und Pflichten
- Erklärung des weiteren Vorgehens
- außergerichtliche Schreiben
- außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten
Was kostet Beratungshilfe?
Wenn Beratungshilfe bewilligt wurde, darf die Beratungsperson grundsätzlich höchstens 15 Euro Eigenanteil verlangen.
Manche Kanzleien verzichten auf diesen Eigenanteil. Die übrigen Kosten werden grundsätzlich aus der Staatskasse getragen.
Vorher prüfen
Die Justiz bietet einen Online-Vorab-Check für Beratungshilfe an. Dort lässt sich prüfen, ob die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sein könnten.
Beratungshilfe bei Justiz-ServicesProzesskostenhilfe
Für Gerichtsverfahren
Prozesskostenhilfe kommt infrage, wenn du ein Gerichtsverfahren führen möchtest oder dich in einem Gerichtsverfahren verteidigen musst und die Kosten dafür nicht selbst tragen kannst.
Das Gericht prüft dabei deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Erfolgsaussichten des Verfahrens.
Welche Kosten können übernommen werden?
- Gerichtsgebühren
- eigene notwendige Anwaltskosten
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Kosten für Sachverständige und Gutachter
- Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen
Prozesskostenhilfe bedeutet nicht automatisch kostenlos
Je nach Einkommen kann das Gericht festlegen, dass Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss.
Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen und ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von höchstens vier Jahren begrenzt.
Wichtiges Kostenrisiko
Prozesskostenhilfe übernimmt nicht automatisch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Wenn du einen Prozess verlierst, können deshalb trotz Prozesskostenhilfe weitere Kosten entstehen.
Antrag stellen – und diese Unterlagen mitnehmen
Rechtliches Problem beschreiben
Sammle die Schreiben und Unterlagen, die mit deinem rechtlichen Problem zusammenhängen. Dazu können zum Beispiel Briefe von Behörden, Vermietern, Gläubigern oder anderen Beteiligten gehören.
Finanzielle Unterlagen sammeln
Für den Beratungshilfeantrag werden unter anderem Nachweise über Einkommen, Vermögen und Ausgaben benötigt.
Dazu gehören beispielsweise aktuelle Einkommensnachweise, Bescheide und Kontoauszüge.
Antrag einreichen
Beim Amtsgericht Münster soll der Antrag auf Beratungshilfe grundsätzlich schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Aufnahme ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nach Termin möglich.
Typische Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder entsprechender Aufenthaltsnachweis
- aktuelle Einkommensnachweise
- Bescheide über Sozialleistungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Miete, Unterhalt und andere regelmäßige Ausgaben
- Briefe und E-Mails zum rechtlichen Problem
- Verträge, Rechnungen oder andere relevante Unterlagen
Wenn einzelne Unterlagen fehlen, kann der Antrag trotzdem gestellt werden. Das Gericht kann anschließend weitere Nachweise anfordern.
Beratungshilfe beim Amtsgericht Münster
Rechtsantragstelle
Das Amtsgericht Münster ist für die Prüfung von Anträgen auf Beratungshilfe zuständig, wenn es sich um den zuständigen Gerichtsbezirk beziehungsweise Wohnsitz handelt.
Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung trifft das zuständige Amtsgericht.
Adresse:
Amtsgericht Münster
Gerichtsstraße 2
48149 Münster
Telefon: 0251 494-0
Für die Beratungshilfe gelten beim Amtsgericht Münster besondere Hinweise zur Antragstellung. Bitte informiere dich vor einem persönlichen Besuch über das aktuelle Verfahren.
Nicht jedes Rechtsproblem braucht sofort einen Anwalt
Kostenlose Beratungsstellen nutzen
Vor einem Antrag auf Beratungshilfe kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob eine andere kostenlose oder günstige Beratungsstelle für dein konkretes Problem zuständig ist.
Das kann beispielsweise bei Miet-, Schulden-, Sozial- oder bestimmten Familienproblemen der Fall sein.
Jib – Rechts- und Schuldenhilfe
Das Jugendinformations- und -bildungszentrum bietet vertrauliche und kostenlose grundsätzliche Rechtsorientierung für junge Menschen.
Bei konkreteren Fällen kann das Jib an passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitervermitteln.
Zum JibSchuldnerberatung
Bei Schulden, Pfändungen oder finanziellen Problemen kann eine Schuldnerberatung häufig zunächst kostenlos helfen.
Schuldnerberatung in MünsterMietrecht
Bei Problemen mit Mietvertrag, Kündigung, Mieterhöhung oder Betriebskosten können spezialisierte Beratungsstellen die passende erste Anlaufstelle sein.
MieterschutzRechtliche Hilfe mit wenig Geld
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sollen Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zum Recht ermöglichen. Entscheidend ist, welche Art von rechtlicher Hilfe benötigt wird und ob die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.