Damit auch Menschen mit geringen Einkommen den Rechtsweg nehmen können, gewährt der Staat Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe ist ein Zuschuss für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.
Beratungshilfescheine erhält man vom Amtsgericht.
Prozesskostenhilfe gibt das Gericht, an dem der Prozess stattfindet.
Beratungshilfe ist ein Zuschuss für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.
Beratungshilfescheine erhält man vom Amtsgericht.
Prozesskostenhilfe gibt das Gericht, an dem der Prozess stattfindet.
Anschrift |
Amtsgericht Münster Gerichtsstraße 2 48149 Münster |
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Telefon | 0251 494-0 |
Web | www.ag-muenster.nrw.de |
Öffnungszeiten | Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Mo. 14:00 - 15:00 Uhr |