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SGB II, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur auf Antrag und befristet gewährt. Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahren. (Kinder bis 15 Jahren erhalten ein Sozialgeld)
Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann.
Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann.
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