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Sozialhilfeberechtigt sind Personen, die nicht erwerbsfähig sind (d.h. die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können) und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können.
Dazu gehört auch die Grundsicherung im Alter. Außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn eine Person vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Dazu gehört auch die Grundsicherung im Alter. Außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn eine Person vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Anschrift |
Sozialamt Hafenstraße 8 48153 Münster |
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Telefon | 0251 4925560 |
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Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten |
Mo., Di., Do. 08:00 - 16:00 Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr |