Sozialamt der Stadt Münster

Unterstützung bei sozialer Not, im Alter, bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Wohnungsproblemen und vielen weiteren Lebenssituationen.

Das Sozialamt der Stadt Münster unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt oder bestimmte notwendige Leistungen nicht selbst finanzieren können oder in besonderen sozialen Situationen Hilfe benötigen.

Dazu gehören unter anderem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sowie Hilfen bei Wohnungsproblemen.

Darüber hinaus ist das Sozialamt unter anderem für den Münster-Pass, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Schüler-BAföG, Schuldnerberatung und weitere soziale Hilfen zuständig.

Leistungen zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt

Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und die Voraussetzungen erfüllen, können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten.

Welche Leistung zuständig ist, hängt insbesondere von der persönlichen Situation und der Erwerbsfähigkeit ab.

Wichtig: Wenn eine Person grundsätzlich erwerbsfähig ist und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, ist in der Regel das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II zuständig.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter

Menschen im Rentenalter können unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.

Bei dauerhafter Erwerbsminderung

Auch Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, können unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten.

Pflegebedürftigkeit und Unterstützung

Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Das Sozialamt informiert und unterstützt Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind und deren notwendige Kosten nicht ausreichend durch andere Leistungen gedeckt werden.

Wohn- und Betreuungsangebote

Die Beratungsangebote umfassen auch Informationen über verschiedene Wohnformen sowie kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote wie Service-Wohnen und Betreutes Wohnen.

Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Zu den möglichen Bereichen gehören unter anderem Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe.

Behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ unterstützt schwerbehinderte Beschäftigte und Arbeitgeber unter anderem bei Fragen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Kündigungsschutz.

Wohnungsprobleme und drohender Wohnungsverlust

Hilfe bei Miet- und Energieschulden

Wenn Mietschulden dazu führen, dass eine Kündigung oder sogar eine Räumungsklage droht, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Sozialamt aufgenommen werden.

Je nach persönlicher Situation können Miet- oder Energiekostenrückstände unter bestimmten Voraussetzungen darlehensweise übernommen werden.

Das Sozialamt berät außerdem, kann zwischen Mietenden und Vermietenden vermitteln und bei drohendem Wohnungsverlust weitere Hilfen organisieren.

Nicht warten, bis die Wohnung gekündigt ist: Bei Mietrückständen möglichst frühzeitig Beratung suchen.

Seniorinnen und Senioren

Sozialdienst und Beratung

Der Sozialdienst für ältere Menschen versteht sich als Lotsen- und Netzwerkstelle. Er arbeitet mit städtischen Fachdiensten, Wohlfahrtsverbänden, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Beratungsstellen und weiteren Einrichtungen zusammen.

Unterstützung ist beispielsweise möglich bei persönlichen oder sozialen Problemen, Fragen rund ums Alter, Pflege und bei der Suche nach geeigneten Hilfsangeboten.

Weitere Leistungen

Schüler-BAföG

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten.

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe können unter bestimmten Voraussetzungen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen.

Menschen mit Migrationsvorgeschichte

Das Sozialamt beteiligt sich an Netzwerken und Angeboten, die die gesellschaftliche Teilhabe und Integration fördern.

Bestattungskosten

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können erforderliche Bestattungskosten übernommen werden.

Schuldnerberatung

Das Sozialamt gehört zu den städtischen Anlaufstellen rund um soziale und finanzielle Problemlagen.

Wohnraum und soziale Hilfen

Auch bei besonderen sozialen Problemlagen und drohendem Wohnungsverlust können verschiedene Hilfen miteinander verbunden werden.

Münster-Pass

Vergünstigungen für Menschen mit geringem Einkommen

Der Münster-Pass soll Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Er bietet Vergünstigungen bei verschiedenen Veranstaltungen, Mitgliedschaften und Dienstleistungen.

Anspruch kann unter anderem bestehen, wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden oder bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Münster-Pass wird grundsätzlich zum 1. Mai und zum 1. November für das jeweilige Halbjahr ausgestellt.

Kontakt zum Sozialamt

Sozialamt Hafenstraße 8
48153 Münster

Postanschrift:
Stadt Münster, Sozialamt
48127 Münster
Zentrale Anlaufstelle 0251 492-5560

Wenn noch keine persönliche Ansprechperson bekannt ist, ist dies die zentrale Telefonnummer.
Sprechzeiten Montag: 8:00–16:00 Uhr
Dienstag: 8:00–16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00–16:00 Uhr
Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Persönliche Beratung

Das Kundenzentrum im Erdgeschoss der Hafenstraße 8 ist die zentrale Anlaufstelle für Kurzinformationen und die Abgabe von Unterlagen. Für ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sollte vorher telefonisch ein Termin mit der zuständigen Ansprechperson vereinbart werden.

Passende Informationen

Angaben geprüft im September 2026. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Kontaktdaten können sich ändern. Bei konkreten Anliegen empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Fachstelle.