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Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklungstellt stellt u.a. den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus und entscheidet über Anträge auf Wohngeld.
Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein WBS benötigt; dieser ist gültig für ein Jahr und enthält Angaben über die Personen, welche in die Wohnung einziehen dürfen und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ein WBS wird erteilt, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0,00 - 20,00 €.
Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein WBS benötigt; dieser ist gültig für ein Jahr und enthält Angaben über die Personen, welche in die Wohnung einziehen dürfen und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ein WBS wird erteilt, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 0,00 - 20,00 €.
Wohngeld: Wohngeld wird schriftlich in der Wohngeldstelle des Amtes beantragt, auch dafür sind diverse Voraussetzungen nachzuweisen. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfänger haben in der Regel kein Anrecht auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bei diesen Transferleistungen berücksichtigt werden.
Anschrift |
Amt für Wohnungswesen Bahnhofstraße 8 - 10 48143 Münster |
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Telefon | 0251 492-6402 |
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Web | www.stadt-muenster.de |
Öffnungszeiten |
Mo. - Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 18:00 Uhr |