Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Unterstützung rund ums Wohnen in Münster: Wohngeld, Wohnberechtigung, Wohnungsvermittlung, Wohnraumschutz und Wohnraumförderung.
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung ist die zentrale Anlaufstelle der Stadt Münster für viele Fragen rund um bezahlbares und gesichertes Wohnen.
Hier erhalten Sie unter anderem Informationen und Unterstützung zu Wohngeld, dem Wohnberechtigungsschein (WBS), der Wohnungsvermittlung, dem Schutz von Wohnraum und verschiedenen Formen der Wohnraumförderung.
Auch Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung eine andere Wohnung benötigen, können sich beraten lassen.
Wohngeld
Unterstützung bei den Wohnkosten
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung zu den Wohnkosten. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab.
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung informiert über die Voraussetzungen und nimmt entsprechende Anträge entgegen.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wer eine Sozialwohnung sucht
Für viele öffentlich geförderte Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Das Amt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Bearbeitung wegen der gestiegenen Zahl von Anträgen aktuell deutlich länger dauern kann. In der Regel wird derzeit mit etwa 10 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet.
Fragen zum WBS
Für Fragen zum Wohnberechtigungsschein gibt es eine eigene Telefon-Hotline.
0251 492-6485
Montag bis Mittwoch: 9:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr
E-Mail:
Wohnungsvermittlung
Preisgünstigen Wohnraum finden
Das Amt vermittelt preisgünstigen Wohnraum und informiert über öffentlich geförderte Wohnungen. Auch besondere Situationen können berücksichtigt werden, zum Beispiel wenn aufgrund des Alters oder einer Behinderung eine andere Wohnung benötigt wird.
Für Fragen zur Wohnungsvermittlung und zum WBS ist die zuständige Fachstelle unter 0251 492-6485 erreichbar.
Wohnraumschutz und Wohnungsmängel
Wohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht kontrolliert unter anderem, ob bei öffentlich geförderten Wohnungen die Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehalten werden.
Auch bei freifinanzierten Wohnungen gibt es in Münster wohnungsrechtliche Schutzvorschriften. Beispielsweise darf Wohnraum nicht ohne entsprechende Genehmigung zweckentfremdet oder leer stehen gelassen werden.
Wohnungsmängel
Bei erheblichen Wohnungsmängeln, die nicht behoben werden, kann die Wohnungsaufsicht tätig werden. Dazu gehören beispielsweise erhebliche bauliche Mängel.
Bei einer Schadensmeldung können unter anderem Fotos und der bisherige Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter erforderlich sein.
Wohnraumförderung
Förderung von bezahlbarem und barriereärmerem Wohnraum
Das Amt fördert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster verschiedene Maßnahmen im Bereich Wohnen.
Dazu gehören unter anderem:
- Neuschaffung von Mietwohnungen und Wohnheimen für Studierende
- Förderung selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
- Modernisierung von Wohnraum
- Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Zusätzlich gibt es städtische Förderangebote, beispielsweise für energetische Sanierungen und Dachbegrünung.
Gemeinschaftliches Wohnen
Wohnprojekte in Münster
Das Amt ist innerhalb der Stadtverwaltung auch zentrale Anlaufstelle für Menschen und Gruppen, die sich für gemeinschaftliches Wohnen interessieren.
Dazu gehören Informationen über gemeinschaftliche Wohnprojekte und die verschiedenen Unterstützungsangebote der Stadt.
Kontakt
Bahnhofstraße 8–10
48143 Münster
Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Passende Informationen
Angaben geprüft im September 2026. Öffnungszeiten und Zuständigkeiten können sich ändern. Bei wichtigen Anliegen empfiehlt sich eine vorherige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme.