Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein P-Konto schützt einen Teil des Guthabens auf deinem Girokonto, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro pro Kalendermonat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschützte Betrag erhöht werden.

1.590 € Grundfreibetrag pro Kalendermonat
1 P-Konto pro Person darf geführt werden
Weitere Beträge können unter Voraussetzungen geschützt werden

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein normales Zahlungskonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion. Bei einer Kontopfändung wird dadurch ein gesetzlich geschützter Betrag vor der Pfändung bewahrt.

Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Auch ein Konto mit negativem Saldo kann grundsätzlich in ein P-Konto umgewandelt werden.

Wichtig: Eine Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto führen.

Das P-Konto ist kein neues Bankkonto: Dein bisheriges Girokonto wird grundsätzlich als P-Konto weitergeführt. Die Umwandlung fügt dem Konto den Pfändungsschutz hinzu.

Wie viel Geld ist geschützt?

1.590 € Grundfreibetrag je Kalendermonat seit 1. Juli 2026

Bis zum Grundfreibetrag steht das Guthaben auf dem P-Konto grundsätzlich automatisch unter Pfändungsschutz.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Beträge geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen für Kinder, Kindergeld sowie Beträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten oder Leistungen für weitere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.

Für solche zusätzlichen Freibeträge ist häufig ein entsprechender Nachweis beziehungsweise eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich.

Wie richte ich ein P-Konto ein?

1

Bei der Bank beantragen

Du kannst von deiner Bank verlangen, dass dein bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird.

2

Bei bestehender Pfändung schnell handeln

Ist dein Konto bereits gepfändet, solltest du die Umwandlung möglichst sofort verlangen. Das Gesetz enthält hierfür besondere Fristen.

3

Zusätzliche Freibeträge nachweisen

Wenn dir weitere Freibeträge zustehen, müssen die entsprechenden Nachweise beziehungsweise Bescheinigungen rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden.

Wichtig bei einer bereits bestehenden Kontopfändung: Wurde Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung des Kontos als P-Konto nach § 850k ZPO grundsätzlich zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Deshalb solltest du bei einer Kontopfändung nicht abwarten.

Wann kann der Freibetrag erhöht werden?

Unterhalt und Kinder

Wenn du gesetzlich unterhaltspflichtige Personen versorgst, kann sich der geschützte Betrag erhöhen.

Auch bestimmte Leistungen für Kinder können zusätzlich geschützt werden.

Weitere Personen im Haushalt

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen in einem gemeinsamen Haushalt beziehungsweise einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.

Bescheinigung

Für viele Erhöhungsbeträge ist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO erforderlich. Diese kann je nach Situation von unterschiedlichen Stellen ausgestellt werden.

Gerichtliche Festsetzung

Reicht der erhöhte Freibetrag nicht aus oder lässt sich eine erforderliche Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen das zuständige Vollstreckungsgericht eingeschaltet werden.

Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Eine Bescheinigung über zusätzliche pfändungsfreie Beträge kann unter anderem von folgenden Stellen beziehungsweise Personen ausgestellt werden:

  • Familienkasse und bestimmte Sozialleistungsträger
  • anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  • Arbeitgeber
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater

Nicht jede dieser Stellen ist verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen. Bei einer Schuldnerberatung solltest du deshalb vorher nachfragen.

Wichtig: Die Bescheinigung solltest du möglichst schnell bei deiner Bank einreichen. Die Bank muss die Angaben einer Bescheinigung nach § 903 ZPO grundsätzlich ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag berücksichtigen.

Hilfe bei Pfändung und P-Konto in Münster

Wenn du bereits Schulden hast oder dein Konto gepfändet wurde, kann eine Schuldnerberatung die Situation gemeinsam mit dir prüfen. In Münster gibt es mehrere anerkannte Beratungsstellen.

AWO Schuldner- und Insolvenzberatung

Die AWO ist eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsschutzes ausstellen.

Hochstraße 12
48151 Münster

Telefon: 0251 779417

AWO Schuldnerberatung

Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Caritas bietet in Münster ausdrücklich P-Konto-Bescheinigungen an. Dafür gibt es eigene Sprechzeiten an mehreren Beratungsstellen.

Unter anderem werden Bescheinigungen in Hiltrup, Kinderhaus, Mitte und Coerde ausgestellt.

Caritas Schuldnerberatung

Diakonie Münster

Auch die Diakonie bietet in Münster kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung für Privatpersonen an. Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits besteht, kann die Beratung klären, welche Schritte sinnvoll sind.

Diakonie Schuldnerberatung
Wenn das Konto bereits gepfändet wurde: Warte nicht darauf, dass sich das Problem von selbst löst. Wende dich möglichst schnell an deine Bank und – wenn nötig – an eine Schuldnerberatung. Bei zusätzlichen Freibeträgen können Nachweise und Bescheinigungen entscheidend sein.