Kontoinhaber haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird.
Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet:
Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.500 € je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (z.B. Kindergeld) können auf Nachweis freigegeben werden.
Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.500 € je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (z.B. Kindergeld) können auf Nachweis freigegeben werden.
Weitere Infos dazu gibt es über den Web-link:
Web | https://service.berlin.de |
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