AWO Schuldner- und Insolvenzberatung

Kostenlose und vertrauliche Beratung für Menschen in Münster, die mit Schulden, Mahnungen, Pfändungen oder Fragen zur Verbraucherinsolvenz zu tun haben.

Kostenlos & vertraulich Beratung ohne Kosten
Offene Sprechstunde Mittwoch 9:00–11:00 Uhr
Insolvenzberatung Anerkannte Stelle nach § 305 InsO
Hochstraße 12 · 48151 Münster 0251 779417

Beratung bei Schulden

Überblick über die eigene Situation

Die AWO unterstützt Menschen dabei, sich einen Überblick über ihre Verschuldung zu verschaffen und zu klären, welche Möglichkeiten es im Umgang mit den Schulden gibt.

Wenn es finanziell schwierig wird

Die Beratung hilft unter anderem bei Problemen mit nicht mehr bezahlbaren Raten, Mahnbescheiden, Pfändungen oder wenn die eigene Existenz gefährdet ist.

Gemeinsam nach Lösungen suchen

Gemeinsam mit den Betroffenen werden Möglichkeiten zur Schuldenregulierung und passende nächste Schritte entwickelt.

Unterstützung im Kontakt

In Absprache mit den Ratsuchenden kann die AWO Kontakt zu Gläubigern, Sozialleistungsträgern und anderen Behörden aufnehmen und bei der Klärung der Situation unterstützen.

Wobei kann die AWO helfen?

Schuldenregulierung

Die Beratungsstelle unterstützt dabei, die finanzielle Situation zu erfassen und gemeinsam ein Sanierungskonzept zu entwickeln.

Schutz vor Pfändungen

Wenn eine Pfändung die finanzielle Existenz gefährdet, kann die AWO kurzfristig beim Schutz vor Pfändungsmaßnahmen unterstützen.

Verbraucherinsolvenz

Die Beratung prüft gemeinsam mit den Betroffenen, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren ein möglicher Weg zur Entschuldung sein kann.

Auch nach Beginn des Verfahrens

Wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren der richtige Weg ist, begleitet die AWO Betroffene auf dem Weg in das Verfahren und berät auch bei Problemen während des Verfahrens.

Verbraucherinsolvenz und Pfändungsschutz

Anerkannte Stelle nach § 305 InsO

Die AWO-Schuldner- und Insolvenzberatung Münster ist eine anerkannte Stelle nach § 305 InsO. Sie kann damit die für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz benötigte Bescheinigung ausstellen.

Bescheinigung für Pfändungsschutz

Als anerkannte Stelle kann die AWO auch Bescheinigungen nach § 903 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausstellen. Damit kann bei einer Kontopfändung unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung des geschützten Betrags ermöglicht werden.

Wer kann beraten werden?

Das Angebot richtet sich an verschuldete Menschen in Münster. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Aktuell Selbständige und Menschen mit Immobilienbesitz werden von dieser Beratungsstelle nicht beraten.

Kontakt und Sprechzeiten

AWO Schuldner- und Insolvenzberatung Münster

Hochstraße 12
48151 Münster

Offene Sprechstunde
Mittwoch, 09:00–11:00 Uhr

Termine
Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Hannamarie Brockschmidt Leitung
0251 779417
Elisabeth Rehm Ansprechperson
0251 779425
Laura Glaw Ansprechperson
01520 9100588