Ombuds- und Schlichtungsstelle Münster

Unabhängige Beschwerdestelle für Leistungsberechtigte des Jobcenters Münster. Kostenlos, neutral und vertraulich – wenn es Probleme oder Konflikte mit dem Jobcenter gibt.

Kostenlos Die Beratung ist kostenfrei.
Unabhängig Ehrenamtlich und unparteiisch.
Mit Termin Donnerstag und Freitag nach Vereinbarung.

Die Ombudsstelle

Die Ombuds- und Schlichtungsstelle Münster ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Menschen, die Leistungen des Jobcenters Münster erhalten.

Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich, neutral und unparteiisch. Sie klären gemeinsam mit Ihnen die Situation, zeigen mögliche Handlungsoptionen auf und informieren darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Was die Ombudsstelle macht

  • Sie hört sich Ihr Anliegen unabhängig an.
  • Sie klärt gemeinsam mit Ihnen die Situation.
  • Sie zeigt mögliche Lösungswege auf.
  • Sie informiert über mögliche rechtliche Schritte.
  • Sie vermittelt bei Konflikten mit dem Jobcenter.
  • Sie informiert über weitere Beratungsangebote in Münster.

Für wen?

Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte des Jobcenters Münster, die Probleme oder Konflikte mit dem Jobcenter klären möchten.

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.

Wann kann die Ombudsstelle helfen?

Die Ombudsstelle kann insbesondere dann eine Anlaufstelle sein, wenn ein Konflikt mit dem Jobcenter besteht und eine neutrale Einschätzung oder Unterstützung bei der weiteren Klärung benötigt wird.

Konflikte klären

Die Ombudspersonen suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung für den bestehenden Konflikt.

Rechtliche Möglichkeiten

Sie erhalten Informationen darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich bestehen und an welche weiterführenden Beratungsstellen Sie sich wenden können.

Weitere Hilfe finden

Wenn die Ombudsstelle selbst nicht zuständig ist, kann sie über weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote in Münster informieren.

Verbesserungen anregen

Die Ombudsstelle setzt sich außerdem für die Überprüfung und Verbesserung rechtlicher Regelungen und Abläufe im Jobcenter und im Bereich des SGB II ein.

Schlichtungsstelle

Neben der Ombudsstelle gibt es eine eigene Schlichtungsstelle. Sie unterstützt bei Problemen bei der einvernehmlichen Erstellung eines Kooperationsplans zwischen einer leistungsberechtigten Person und dem Jobcenter.

Wenn kein gemeinsamer Kooperationsplan zustande kommt

Ein Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II kann eingeleitet werden, wenn es nicht gelingt, einen Kooperationsplan zur Verbesserung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung zu erstellen.

Uneinigkeit kann beispielsweise bestehen über:

  • die Ziele, die erreicht werden sollen,
  • geeignete Schritte und Maßnahmen,
  • die Beteiligung anderer Leistungsträger,
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen,
  • sonstige familiäre oder persönliche Lebensumstände.

In der Schlichtung wird ein Lösungsvorschlag entwickelt, der möglichst von beiden Seiten getragen wird. Das Schlichtungsverfahren kann von der leistungsberechtigten Person, von Mitarbeitenden des Jobcenters oder von beiden Seiten eingeleitet werden.

Wichtig zu wissen

Die Ombudsstelle ersetzt keinen Rechtsweg.

Die Beratung ist eine unabhängige und niedrigschwellige Unterstützung bei Konflikten. Wenn beispielsweise eine Widerspruchs- oder Klagefrist läuft, sollten Sie diese unbedingt beachten und gegebenenfalls zusätzlich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Kostenlos und vertraulich

Die Beratung durch die Ombudspersonen ist kostenlos, neutral und vertraulich.

Termin vereinbaren

Die Sprechstunde findet donnerstags und freitags nach Terminvereinbarung statt.

Kontakt

Ombuds- und Schlichtungsstelle Münster
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
Zimmer 1.130
Sprechstunde
Donnerstag und Freitag
nach Terminvereinbarung

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