Sozialamt der Stadt Münster

barrierefrei
Sozialhilfeberechtigt sind Personen, die nicht erwerbsfähig sind (d.h. die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können) und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können.
Dazu gehört auch die Grundsicherung im Alter. Außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn eine Person vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.

Anschrift


 Sozialamt
 Hafenstraße 8
 48153 Münster
Telefon  0251 492-5560
E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web  www.stadt-muenster.de
Öffnungszeiten 

 Mo., Di., Do. 08:00 - 16:00
 Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr